Arbeitsplatzgefährdungsanalyse


 

Die aktuelle Gesetzgebung fordert für alle Arbeitsplätze eine Analyse insbesondere hinsichtlich möglicher gesundheitsgefährdender Faktoren, die anschließend durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen sind.
Eine derartige Analyse setzt umfangreiche Fachkenntnis sowie strukturiertes Vorgehen voraus.
Wir setzen hierzu wissenschaftlich approbierte Tools ein:

  • Belastungs-/Gefährdungsanalyse (ArbSchG)
    arbeitswissenschaftliches und berufsgenossenschaftliches Bewertungsverfahren
    (nach Gruber/Mierdel)
  • EKIDES
    ergonomisches Datenbanksystem mit Prüfprotokollerstellung (nach Schmidtke)

Unsere Analysetätigkeit beinhaltet neben der Erhebung immer auch die praxisgerechte Umsetzung mit Optimierungskonzept und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.

Unser diesbezügliches Kooperations-/Consultingkonzept:



Consulting-Konzept

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Modul 1

Die durchzuführende qualitative und quantitative Datensammlung beinhaltet im wesentlichen zwei Arbeitsschritte:

  • Der Auftraggeber übermittelt dem Auftragnehmer (IfaErg) anhand detaillierter Anforderungslisten auftraggeberspezifishe Basisdaten (bauliche Gegebenheiten, Raumlufttechnik, Schallschutz etc.), beabsichtigte Raumnutzung (EDV, Kundenbetreuung etc.), thermische Verlustleistung u.v.m.
  • Der Auftragnehmer (IfaErg) führt in Absprache mit dem Auftraggeber Untersuchungen der bestehenden und der zu erwartenden Arbeits- und Arbeitsplatzsituationen (Arbeitsabläufe und -inhalte, Organisationsstrukturen, Raumbelegungen, Klima- und Beleuchtungssituation, Probleme, Wünsche und Anregungen der Mitarbeiter, verfügbares bzw. weiterverwendetes Mobiliar, geplanter EDV-Einsatz u.v.m.) durch.

 

Auf der Basis der qualitativen und quantitativen Datenerhebung gestaltet der Auftragnehmer (IfaErg) die neu einzurichtenden Arbeitsplätze unter Brücksichtigung neuester ergonomischer Richtlinien, Erkenntnisse und Normen (Arbeitsplatzgeometrie, Lärm, Klima, Beleuchtung, betriebliches Umfeld (Aufenthalts- und Pausenräume) u.v.m.).

 

Modul 1 wird durch die Entwicklung von Empfehlungen abgeschlossen. Das beduetet, daß die im vorstehenden Punkt "Gestaltung" erarbeiteten Konzepte in Empfehlungen umgesetzt werden. Dies impliziert bspw. konkrete Produktempfehlungen (Mobiliar, Raumluft- und Beleuchtungstechnik, Blend- und Strahlungsschutz gegen Sonnenlicht, EDV-Technik und Peripherie (Bildschirmtragarme u.ä.) und gezielte Vorschläge von Firmen, die die entwickelten Empfehlungen unter betreibswirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten in optimaler Weise umsetzen können.

 

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Modul 2

Um die in Modul 1 entwickelten Empfehlungen in der Umsetzungsphase laufend optimieren zu können, ist eine begleitende Beratung vorgesehen. Das bedeutet, daß während der Bau- und Installationsphase die ergonomischen Maßnahmen den sich erfahrungsgemäß verändernden Bedingungen angepaßt und eventuell verbessert werden können.

 

Nach Abschluß der Bau- und Installationsphase werden die etablierten Maßnahmen einer Wirksamkeitsprüfung unterzogen. Dabei sind die neu errichteten und ausgestatteten Arbeitsplätze anhand neuerlich durchzuführender stichprobenartiger qualitativer und quantitativer Untersuchungen hinsichtlich Wirksamkeit der umgesetzten Gestaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen erneut zu bewerten. Im Bedarfsfalle sind weitergehende Verbesserungen vorzunehmen.

 

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Modul 3

Der Inhalt von Modul 3 begründet sich in dem Faktum der generellen Knappheit von Ressourcen, die dort am sinnvollsten eingesetzt werden, wo der größte Nutzen (Ertrag) zu erwarten ist. Derartige Prüfungen leisten einen wertvollen Beitrag dann, wenn

  • die investierten Mittel langfristig gebunden werden sollen,
  • einem gegenwärtigen Aufwand (Kosten) erst ein Ertrag (Nutzen) in der Zukunft gegenüber steht,
  • sich zur gewünschten Zielrichtung unterschiedliche Alternativen anbieten.

Demnach eignen sich Kosten-Nutzen-Untersuchungen für ergonomische Maßnahmen in Betrieben, wenn die drei obengenannten Kriterien zutreffend sind. Der Zweck von Kosten-Nutzen-Untersuchungen besteht darin, Effektivität und Effizienz von Maßnahmenuntersuchungen (ergonomische Gestaltung von Produkten und Arbeitsumgebungen, Gesundheitsförderungsprogramm u.v.m.) zu bewerten.

 

In Absprache mit dem Auftraggeber wird eine geeignete Kosten-Nutzen-Analyse (KNA) ausgewählt, in Abhängigkeit davon, ob nur monetarisierbare oder monetarisierbare und nicht monetarisierbare Effekte in die Bewertung miteinbezogen werden sollen. Ziel einer KNA ist es, den return on investment (ROI) eines Projektes zu ermitteln, d.h. die eingesetzten (Geld-)Mittel direkt dem monetären Nutzen gegenüberzustellen.

 

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© Institut für angewandte Ergonomie, 1998-2013